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§ 1.0. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der TOP EVENT Hochzeits- und Veranstaltungsagentur, Inhaber Bärbel Grabner, Friedenstr. 37, 76694 Forst.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen der TOP EVENT und dem Kunden geschlossen wurde. Nebenabreden und Änderungen sind nur dann gültig, wenn TOP EVENT sich damit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt hat.
1.1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
Nach Angebotsabgabe durch TOP EVENT ist ein Direktkontakt zum jeweiligen Künstler/ Aktionsinhaber/ Lieferanten unzulässig!
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch TOP EVENT zustande. Der Kunde erklärt sich durch die Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Leistungen mit den Allgemeinen Geschäftbedingungen einverstanden.
TOP EVENT ist nach Angebotsannahme durch den Kunden berechtigt, im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung Vertragsabschlüsse mit Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen.
Eventuelle Änderungen und Abweichungen von Leistungen des vereinbarten Vertrages, die nach Vertragsabschuß notwendig werden, teilt TOP EVENT den Kunden/Auftraggeber umgehend mit, sofern diese der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung dient.
1.2. Preise
Unsere Angebote verstehen sich in EURO und incl.der zur Zeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Preisänderungen, Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten.
Kosten für Transport bzw. Lieferung gehen zu Lasten des Auftraggebers/Kunde.
1.3. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von TOP EVENT sofort nach Rechnungseingang ohne Abzüge zahlbar. TOP EVENT ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorkasse zu verlangen, dies wird jedoch ausdrücklich in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen festgelegt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, sobald ein Zahlungseingang erfolgt ist und TOP EVENT über den Betrag vefügen kann. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer gesetzlichen Frist ist, TOP EVENT berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist aus diesem Grund TOP EVENT gegenüber verpflichtet Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten.
§ 2.0.Geistiges Eigentum
Ideen und Konzepte sind grundsätzlich geistiges Eigentum von TOP EVENT.
§ 3.0. Vertragsrücktritt/Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichen Gründen rechtlich zulässig z.B. bei:
-Erheblicher Verstoß gegen die vertraglichen Pflichen durch andere Parteien wodurch eine weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit TOP EVENT jeder Zeit zu kündigen. Es verpflichtet jedoch den Auftaggeber zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen bzw. der vereinbarten Honorare.
§ 4.0. Option
Mit der Abgabe einer Termin-Option sind Personen/Aktionen für Sie zwar reserviert, ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin besteht jedoch nicht. Bei unterschriebener zurückgesandter Auftragsbestätigung oder Gastspielvertrag gilt der Vertrag als verbindlich.
§ 5.0. Dekoration
Für Beschädigungen, die an gemieteten Dekorationen vor, während und nach eines Eventeinsatzes entstehen, haftet der Auftraggeber/Veranstalter.
§ 6.0. Vermittlung von Personen/Aktionen
Der Künstler/Musiker und ihre rechtlichen Vertreter übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für den Ausfall von Personen bzw. Aktionen im Falle von höherer Gewalt z.B. Krankheit oder Unfall (Nachweispflicht).
In diesem Fall bemüht sich der Künstler bzw. TOP EVENT um gleichwertigen Ersatz. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
§ 7.0. Haftung:
Die Agentur TOP EVENT haftet nicht für eventuelle Versäumnisse der Künstler oder anderer Schadensfälle die durch Künstler/Musiker zu verantworten sind und die auf die Agentur keinen Einfluss nehmen konnte, vor, während, oder nach einem gebuchten Termin.
TOP EVENT haftet im Rahmen des Vertrages nicht für Folgen höherer Gewalt wie z.B.: Unfälle, Stromausfälle, Streiks, Feuer, Terroranschlägen von denen die Dienste von TOP EVENT oder deren Lieferanten beeinflußt werden.
Der Veranstalter sorgt für ordnungsgemäße Stromversorgung für auftretende Künstler/Musiker. Kommt es durch nicht fachgerechte Hauptzuleitungen/Steckdosen zu Schäden am Equipment der Künstler, haftet alleine der Auftraggeber/Veranstalter. Die Agentur TOP EVENT haftet nicht für Schäden vor, während und nach einem gebuchten Termin.
Der Künstler sowie die Agentur TOP EVENT haften nicht für eventuelle Hörschäden!
Das Wetterrisiko trägt der Auftraggeber/Veranstalter.
GEMA Gebühren für Wort und Bild trägt der Auftraggeber/ Veranstalter.
§ 8.0. Eigentumvsorbehalt, Eigenwerbung, Nutzungsrechte
TOP EVENT ist berechtigt, Entwürfe, Texte, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung für Eigenwerbung zu nutzen. Während der Veranstaltung ist TOP EVENT ebenfalls berechtigt Fotoaufnahmen für Eigenwerbung zu fertigen und für Referenzzwecke einzusetzen.
§ 9.0. Inkassoklausel
Soweit unsere Forderungen überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinen Erfolg geführt hat, ist TOP EVENT berechtigt einen Inkassodienst mit Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber/Kunden zu tragen.
§ 10.0. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung eines durch TOP EVENT abgeschlossenen Vertrages oder AGB im ganzen oder in Teilen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 11.0. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das für den Beklagten zuständige Amtsgericht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Forst, 25.März 2008
TOP EVENT Hochzeits- & Veranstaltungsagentur
Friedenstraße 37,
76694 Forst
Tel: 07251-10553, Fax: 07251-305075
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